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Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Hierzu zählen insbesondere unsere angebotenen Lebensmittel, da diese teilweise kühlpflichtig, verderblich oder nur begrenzt haltbar sind. Ein Widerrufsrecht ist deshalb für diese Produkte ausgeschlossen.